Nina Bussek Eltern

Nina Bussek Eltern Anklage gegen Eltern in “Herbst Leonie”
Im Fall Leonie hat die Staatsanwaltschaft Wien beide Elternteile angeklagt. AM 23. DEZEMBER 2015 | 15:19 | APAERSTELLT Redaktion Dieser Artikel ist über ein Jahr alt.

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Die Zweijährige wurde im Oktober 2014 mit schweren Brandwunden am Rücken ins SMZ Ost eingeliefert, wo sie nach zweiwöchiger intensivmedizinischer Behandlung starb. Die Festnahme erfolgte wegen des Verdachts von Quälens oder Unmündigkeit unter Verstoß gegen § 92 StGB.

“Dem Anklagevorwurf liegt zugrunde, dass der Vater die damals zweijährige Leonie mit zu heißem Wasser getrunken hat, was ihr schwere Verletzungen und schließlich den Tod zur Folge hatte”, erklärte Nina Bussek, eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft, am Dienstag. “Es wird auch von Eltern abgeraten, ein verletztes Kind nicht sofort in ärztliche Behandlung zu geben.”

Die Strafe sieht für den Vater eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren und für die Mutter des Kindes drei Jahre Freiheitsstrafe vor. Der Fall ist noch immer nicht rechtskräftig. Die Angeklagten haben das Recht, ihre Klage 14 Tage nach Erhalt der Anklageschrift zurückzuziehen.

Dem 26-jährigen Vater der Kinder wurde zunächst vorgeworfen, das Kind im Rahmen eines Disziplinarverfahrens durch Baden in heißem Wasser misshandelt zu haben – in Medienberichten wurde der Begriff „Strafdusche“ verwendet. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Warmwasserboiler in der Wohnung der Familie Floridsdorf defekt war. Die Temperatur konnte nicht geändert werden; das Wasser im Boiler wurde immer auf 72 Grad erhitzt.

Der Arzt der Staatsanwaltschaft, Wolfgang Denk, kam daraufhin in einem Gutachten zu dem Schluss, dass es “keine Anhaltspunkte” für einen direkten Zusammenhang zwischen den Entführungen und dem Tod des Mädchens gebe. Der Sachverständige beharrte auf dem Tod des Kindes, es sei “inakzeptabel unwahrscheinlich”, dass es an einer medikamentenbedingten Leberverschlechterung verstarb.

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Leonie wurde nach der Einlieferung ins Krankenhaus mit einer Vielzahl gängiger Schmerzmittel und Opioide behandelt, was möglicherweise langfristige Auswirkungen auf die bereits von den Blutergüssen betroffenen Organe hatte. Laut einer gerichtlichen medizinischen Beilage wurde Leonies Tod nicht allein durch den verschobenen Krankenhausaufenthalt verursacht. Im September hieß es, ein Einfluss des verzögerten Behandlungsbeginns auf die Sterberate sei nicht nachweisbar.

Roland Friis, der Wiener Strafverteidiger, der Leonies Vater vertritt, hatte die Anklageschrift noch nicht erhalten und wird deren Inhalt vor Abgabe einer Stellungnahme prüfen. “Aber es liegt am Ermessen der Staatsanwaltschaft”, sagte Friis, “aber die Gutachten der letzten Monate weisen eher in eine andere Richtung.” mutmaßlichen Mitglieder der kinderpornografischen Darknet-Plattform “ELYSIUM” werden geehrt.

In enger Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main und dem Bundeskriminalamt Wiesbaden konnten die Staatsanwaltschaft Wien, das Bundeskriminalamt Österreich und das Landeskriminalamt Wien mehrere mutmaßliche Verantwortlichen sowie Mitglieder einer großen kinderpornographischen Darknet-Plattform festnehmen und diese erfolgreich schließen.

Durch die umfangreichen, mehrjährigen Ermittlungen wurden die Behörden zu mehreren Kennzahlen einer kinderpornografischen Plattform namens “ELYSIUM” geführt, die nur über das sogenannte Darknet zugänglich war. Die Seite ist seit Ende 2016 aktiv und hat aktuell über 87.000 Mitglieder. Die internationale Ausrichtung der Plattform diente vor allem dem weltweiten Austausch von Kinderpornografie. Unter den ausgetauschten Bildern und Videos befanden sich Darstellungen der schwersten sexuellen Fehlverhaltensweisen an Kindern, auch gegenüber Kleinkindern, sowie Darstellungen sexueller Gewalt gegen Kinder.

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Die Plattform wurde auch verwendet, um Treffen zu verfolgen, bei denen es um den sexuellen Missbrauch von Kindern durch Mitglieder ging. Die damals erstellten Bilder wurden dann über die Plattform zur Verfügung gestellt.

Der 39-jährige Hauptverdächtige, dem als Betreiber und Administrator der Plattform vorgeworfen wird, stammt aus dem Landkreis Limburg-Weilburg. Der Tatverdächtige soll in dieser Funktion in erster Linie für die Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur der Plattform verantwortlich gewesen sein. Er wurde am 12. Juni 2017 nach einer Durchsuchung seiner Wohnung wegen des Verdachts des Schmuggels kinderpornografischer Schriften festgenommen. Das Ermittlungsverfahren wurde am 13. Juni 2017 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Gießen eingestellt.

Im Zuge der Ermittlungen wurde der Server der Plattform beschlagnahmt und erfolgreich heruntergefahren. Die operativen Maßnahmen wurden von EUROPOL, der Europäischen Polizeiagentur, koordiniert und unterstützt.

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